Competenti 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(AGB)   

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Competenti  (nachfolgend „Competenti“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Competenti hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen durch Competenti in folgenden Hauptkategorien:

  • Bauleistungen (Bauhauptgewerke wie Maurer-, Beton- und Ausbauarbeiten)
  • Handwerksleistungen (Einzelgewerke, Reparatur- und Installationsarbeiten)
  • Montagearbeiten (z. B. Auf- und Einbau von Bauelementen, Möbeln, technischen Anlagen)
  • Bau-Nebengewerke (Trockenbau, Verputz, Fliesen, Malerarbeiten, Bodenarbeiten, Dämmung)
  • Abriss- und Rückbauarbeiten (Teil- und Komplettabriss, Entkernung, Entsorgung)
  • Garten- und Landschaftspflege (Pflege, Gestaltung, Neuanlage, Baum- und Heckenschnitt, Entsorgung von Gartenabfällen)
  • Hausmeisterdienste (regelmäßige Betreuung von Objekten, Kleinreparaturen, Kontrolle technischer Einrichtungen, Winterdienst)
  • Sonstige Serviceleistungen, die mit den vorgenannten Leistungen im Zusammenhang stehen oder diese ergänzen.

(2) Die Leistungen können sowohl einzeln als auch in Kombination mehrerer Gewerke erbracht werden.(3) Competenti ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer oder vertraglich gebundene Subunternehmer einzusetzen.(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages werden.

3. Ausschließliche Vertragsbeziehung

(1) Sämtliche Absprachen, Auftragsvergaben, Abrechnungen und Folgeaufträge erfolgen ausschließlich mit Competenti.(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine direkten Vertrags- oder Abrechnungsbeziehungen zu von Competenti eingesetzten Subunternehmern, deren Mitarbeitern oder Vertretern aufzubauen oder zu fördern.(3) Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

4. Angebote und Besichtigung

(1) Competenti erstellt auf Basis der vorliegenden Informationen ein schriftliches Angebot. Dieses enthält alle projektrelevanten Daten und die kalkulierten Preise.(2) Für die Angebotserstellung kann eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung erforderlich sein. Der vereinbarte Termin ist vom Kunden verbindlich einzuhalten.(3) Terminabsagen oder -änderungen müssen mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Erfolgt keine rechtzeitige Absage oder wird der Auftrag ohne Mitteilung an Dritte vergeben, ist Competenti berechtigt, entstandene Leerfahrten pauschal in Rechnung zu stellen.

5. Preise und Abrechnung

(1) Abgerechnet wird auf Grundlage der im Angebot vereinbarten Positionen (Arbeitszeit, Material, Maschinen, Entsorgung, Anfahrten).(2) Angebote sind in Lohnkosten, Materialkosten, Maschinenpauschalen und Entsorgungskosten aufgeschlüsselt.(3) Materialpreise beinhalten einen maximalen Beschaffungsaufschlag von 15 %, einschließlich Liefer- und Beschaffungskosten.(4) Maschinen werden pauschal nach Einsatzdauer (¼-Tag, ½-Tag, 1-Tag) berechnet.(5) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind nach ordnungsgemäßer Abnahme oder Teilabnahme fällig.(2) Das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum.(3) Bei Zahlungsverzug ist Competenti berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.(4) Competenti leitet Zahlungen an eingesetzte Subunternehmer innerhalb von 4–6 Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang weiter.(5) Competenti behält sich das Eigentum an gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor (Eigentumsvorbehalt).

7. Leistungsfristen und Mitwirkungspflichten

(1) Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.(3) Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen (z. B. Zugang zum Grundstück, Bereitstellung von Strom und Wasser, Abstimmungen).

8. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.(2) Mängel sind Competenti unverzüglich schriftlich anzuzeigen.(3) Sofern ein Subunternehmer die Leistungen erbracht hat, sind Ansprüche grundsätzlich gegenüber diesem geltend zu machen. Competenti tritt dem Kunden hierzu entsprechende Ansprüche ab.

9. Haftung

(1) Competenti haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Competenti nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Kunden separat zur Verfügung gestellt wird.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter: www.competenti.de/datenschutz.

12. Kündigung / Vertragsbeendigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.(2) Competenti ist insbesondere zur Kündigung berechtigt, wenn der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.(3) Im Falle der Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten vom Kunden zu vergüten.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.(2) Gerichtsstand ist Münster, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.