Lieferanten - Selbstverpflichtung

gegenüber


Competenti

§ 1 Grundsätze

Der Lieferant verpflichtet sich zu einer zuverlässigen, rechtstreuen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Competenti.

§ 2 Qualifikation und Nachweise

Alle eingesetzten Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Qualifikationen für das jeweilige Gewerk. Sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und Bescheinigungen sind vorhanden und gültig. Competenti kann diese Nachweise jederzeit einsehen.

§ 3 Einsatz von Mitarbeitern

Für Competenti dürfen nur angemeldete Mitarbeiter eingesetzt werden. Der Einsatz nicht angemeldeter Kräfte – auch nicht kurzfristig oder zur Probe – ist ausgeschlossen. Der Lieferant garantiert die Einhaltung aller gesetzlichen Lohn- und Sozialversicherungspflichten.

§ 4 Kundenschutz

Aufträge, Absprachen und Abrechnungen erfolgen ausschließlich über Competenti. Eine direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung mit Kunden ist untersagt. Der Kundenschutz gilt automatisch 2 Jahre nach jedem Auftrag. Verstöße gelten als Verstoß nach § 9.

§ 5 Kommunikation & Auftreten

Besprechungen und Terminabstimmungen mit Kunden sind erlaubt, soweit sie der ordnungsgemäßen Durchführung dienen. Auftreten stets „im Namen und im Auftrag von Competenti“. Preis- und Kostenfragen sind freundlich aufzunehmen, verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich Competenti.

§ 6 Termine und Ausführung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wetterbedingte Verschiebungen bleiben unberührt. Absagen spätestens 2 Tage vor Termin, nur mit mündlicher und schriftlicher Bestätigung.

§ 7 Datenschutz & Vertraulichkeit

Alle Daten und Informationen sind vertraulich. Rückgabe oder Vernichtung nach Zweckerfüllung. Geheimhaltungspflicht: während der Zusammenarbeit + 2 Jahre danach. Verstöße sind Verstoß nach § 9.

§ 8 Dokumentation & Schadenmeldung

Jeder Auftrag wird durch Dokumentation und Kundenabnahme belegt. Unterlagen sind mit der Rechnung an service@competenti.de einzureichen. Schäden sind unverzüglich, spätestens am selben Tag, zu melden.

§ 9 Vertragsstrafe

Verstöße gegen §§ 3, 4, 5, 7 oder 12 führen zu einer Vertragsstrafe. Höhe: mindestens 25.000,00 € netto je Einzelfall. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Qualität & Haftung

Der Lieferant gewährleistet fachgerechte und vollständige Leistung. Für Fehler oder Nichterfüllung haftet der Lieferant. Competenti kann Schadensersatz verlangen.

§ 11 Arbeitsschutz

Alle gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind einzuhalten. Mitarbeiter sind entsprechend unterwiesen.

§ 12 Weitergabe von Aufträgen

Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Ausnahme nur nach schriftlicher Zustimmung durch Competenti. Verstöße gelten als Verstoß nach § 9.

§ 13 Schlussbestimmungen

Gültig während der Zusammenarbeit zuzüglich 2 Jahre danach. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand: Deutschland Münster NRW. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.