Der Lieferant verpflichtet sich zu einer zuverlässigen, rechtstreuen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Competenti.
Alle eingesetzten Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Qualifikationen für das jeweilige Gewerk. Sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und Bescheinigungen sind vorhanden und gültig. Competenti kann diese Nachweise jederzeit einsehen.
Für Competenti dürfen nur angemeldete Mitarbeiter eingesetzt werden. Der Einsatz nicht angemeldeter Kräfte – auch nicht kurzfristig oder zur Probe – ist ausgeschlossen. Der Lieferant garantiert die Einhaltung aller gesetzlichen Lohn- und Sozialversicherungspflichten.
Aufträge, Absprachen und Abrechnungen erfolgen ausschließlich über Competenti. Eine direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung mit Kunden ist untersagt. Der Kundenschutz gilt automatisch 2 Jahre nach jedem Auftrag. Verstöße gelten als Verstoß nach § 9.
Besprechungen und Terminabstimmungen mit Kunden sind erlaubt, soweit sie der ordnungsgemäßen Durchführung dienen. Auftreten stets „im Namen und im Auftrag von Competenti“. Preis- und Kostenfragen sind freundlich aufzunehmen, verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich Competenti.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wetterbedingte Verschiebungen bleiben unberührt. Absagen spätestens 2 Tage vor Termin, nur mit mündlicher und schriftlicher Bestätigung.
Alle Daten und Informationen sind vertraulich. Rückgabe oder Vernichtung nach Zweckerfüllung. Geheimhaltungspflicht: während der Zusammenarbeit + 2 Jahre danach. Verstöße sind Verstoß nach § 9.
Jeder Auftrag wird durch Dokumentation und Kundenabnahme belegt. Unterlagen sind mit der Rechnung an service@competenti.de einzureichen. Schäden sind unverzüglich, spätestens am selben Tag, zu melden.
Verstöße gegen §§ 3, 4, 5, 7 oder 12 führen zu einer Vertragsstrafe. Höhe: mindestens 25.000,00 € netto je Einzelfall. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Lieferant gewährleistet fachgerechte und vollständige Leistung. Für Fehler oder Nichterfüllung haftet der Lieferant. Competenti kann Schadensersatz verlangen.
Alle gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind einzuhalten. Mitarbeiter sind entsprechend unterwiesen.
Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Ausnahme nur nach schriftlicher Zustimmung durch Competenti. Verstöße gelten als Verstoß nach § 9.
Gültig während der Zusammenarbeit zuzüglich 2 Jahre danach. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand: Deutschland Münster NRW. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.